Produktnummer:
KRA-BKW400W
Produktinformationen "Balkonkraftwerk 1x435Wp / 400W mit WLAN, Mini-PV-Anlage, 144 N-Type Zellen, Bifacial, Doppelglas"
Balkonkraftwerk mit bifazialem PV-Modul, Black Frame, 1x435Wp / 400W mit WLAN, Mini-PV-Anlage, Mini-Solaranlage
Neuware mit Rechnung und voller Herstellergarantie
Das Angebot beinhaltet:
- Photovoltaikmodul TRINA Vertrex S+ 435Wp, Bifacial, Clear Black, Doppelglas-Bauweise, 144 Zellen in N-Typ i-TOPCon-Zelltechnologie, Maße: 1762x1134x30mm, mit 25 Jahren Produkt- und 30 Jahren Leistungsgarantie
- Mikro-Wechselrichter Hoymiles HMS-400Wifi, Ausgangsleistung bis zu 400W, integriertes WLAN-Modul, 12 Jahre Herstellergarantie,
Das Solarmodul TRINA Vertex S+ bietet hervorragende Leistung und Ästhetik. Mit 144 Zellen in N-Typ i-TOPCon-Zelltechnologie und der damit einhergehenden höheren Spannung lassen die PV-Module den Wechselrichter früher starten und länger eingeschaltet als günstige PV-Module. Dank den überdimensionierten PV-Modulen haben Sie auch bei trübem Wetter einen höheren Stromertrag!
VDE-konforme Einspeisesteckdosen und Anschlusskabel sind optional erhältlich. Anmeldung bei den Stadtwerken Bad Hersfeld oder Stadtwerken Bebra oder bei der EAM sind mit dieser Zusammenstellung dann möglich. Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein vorausgefülltes Anmeldeformular.
Hinweis: 0% Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Die Besteuerung wird komplett entfallen.
Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG) §12 Absatz 3:
„Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;“
Der Käufer bestätigt mit Kauf, dass er die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 0 Prozent kennt und diese für die Bestellung erfüllt sind.